Psych. Psychotherapeuten (GKV)
Zur Geschichte der Psychologische Psychotherapeuten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
von RA Holger Schildt
Seit 40 Jahren ist Psychotherapie Kassenleistung. Und fast genauso lange tragen Psychologen bzw. Pädagogen mit qualifizierter psychotherapeutischer (Zusatz-)Ausbildung zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung von GKV-Patienten bei. Angesichts des „Arztvorbehalts“ in RVO/SGB V über Jahrzehnte hinweg allerdings auf Basis einer unsicheren und von den Betroffenen als diskriminierend empfundenen Rechtslage. Aber obwohl der Regelungsbedarf spätestens Mitte der 70er Jahre offenkundig war, blickt wohl kaum ein Gesetz auf eine so lange und hart umkämpfte Geschichte zurück wie das am 1. 1.1999 in Kraft getretene „PsychThG“. Das ihm zugrundeliegende, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder modifizierte Integrationsmodell bedeutet einen politisch erzwungenen Kompromiss, der die widerstreitenden Interessen bei Ärzteschaft, Kostenträgern und Politik – aber auch in der Profession selbst – mühsam zu vereinen sucht. Acht Jahre später scheint das ganz gut gelungen, aber es ist noch viel Luft nach oben!
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aus: Psychotherapeutenjournal 2/2007, S. 118-128