Landesverbände
Die DGPT-Mitglieder eines Bundeslandes haben Landesverbände in Form rechtsfähiger oder nichtrechtsfähiger Vereine gebildet. Die Landesverbände beschließen in ihren eigenen Angelegenheiten, insbesondere auch über die personelle Besetzung ihrer Organe, selbständig. Soweit überregionale Interessen oder Interessen der Gesellschaft berührt sind, werden sie in Abstimmung und im Benehmen mit dem Geschäftsführenden Vorstand der DGPT und unter Beachtung der Beschlüsse ihrer Organe tätig. Die Landesverbände pflegen den kollegialen Zusammenhalt ihrer Mitglieder und verfolgen deren Interessen sowie die Interessen der Gesellschaft auf regionaler Ebene.