Aus- & Weiterbildung
Ärzte, Diplom-Psychologen, zukünftig nach neuem Recht approbierte Psychotherapeuten ohne Weiterbildung sowie in Ausnahmefällen auch Angehörige anderer akademischer Berufe mit besonderem Interesse an der Psychoanalyse können sich, ggf. berufsbegleitend, zum Psychoanalytiker aus- bzw. weiterbilden lassen bzw. eine Aus- bzw. Weiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie absolvieren. Die Aus- und Weiterbildung ist so aufgebaut, dass sie immer auch die Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), die Vorschriften der Landesärztekammern sowie zukünftig die Regelungen der Psychotherapeutenkammern erfüllt. Nach erfolgreich durchlaufener Aus- bzw. Weiterbildung erwerben Ärzte, Psychologen bzw. zukünftig approbierte Psychotherapeuten die Berechtigung, die entsprechenden psychotherapeutischen Verfahren innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung auszuüben und abzurechnen, sofern sie nach der jeweiligen Bedarfsplanung eine Zulassung von der Kassenärztlichen Vereinigung bekommen.
Die Inhalte bzw. das spezifische Umfeld einer Aus- und Weiterbildung an einem von der DGPT anerkannten Institut entnehmen Sie den entsprechenden Rubriken. Die Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der DGPT legen dabei die Grundanforderungen für die Aus- und Weiterbildung von Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytikern sowie die Aus- und Weiterbildung von tiefenpsychologisch fundiert arbeitenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an den gemäß diesen Richtlinien aus- und weiterbildenden Instituten fest.