Stellungnahme der DGPT zum Entwurf des Bundesgesundheitsministerium zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Parcoursprüfungen spielen zukünftig eine zentrale Rolle in der Approbationsprüfung. Die DGPT begrüßt die Klarstellung des Entwurfs, dass verfahrensbezogene Handlungskompetenzen Gegenstand der Approbationsprüfung sind. Dies sichert den Erwerb hinreichender Kompetenzen zur Rechtfertigung der mit der Approbation einhergehenden Erlaubnis zur Berufsausübung.
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