Wege zur Mitgliedschaft in der DGPT
Die Mitgliedschaft in der DGPT besteht vorrangig aus Individualmitgliedern sog. natürlichen Personen. Darüber hinaus besteht jedoch auch für juristische Personen z. B. von der DGPT anerkannte Aus- und Weiterbildungsinstitute die Möglichkeit einer Mitgliedschaft als sog. förderndes Mitglied. Über die Aufnahme von Individualmitgliedern in die DGPT entscheidet die Mitgliederversammlung der DGPT, die in der Regel zweimal im Jahr stattfindet. Im Rahmen der Individualmitgliedschaft wird zwischen ordentlicher, affiliierter oder außerordentlicher Mitgliedschaft unterschieden.
Ein Schema zur Mitgliederstruktur in der DGPT finden Sie hier. Die Höhe des für eine Jahresmitgliedschaft in der DGPT zu entrichtenden Beitrags orientiert sich an der Einstufung als ordentliches, affiliiertes oder außerordentliches Mitglied und richtet sich nach der von der Mitgliederversammlung der DGPT beschlossenen Beitragsregelung.
Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft in der DGPT setzt nach der Satzung der DGPT den Abschluss einer psychoanalytischen oder tiefenpsychologisch fundierten Aus-/Weiterbildung nach den Aus-/Weiterbildungsrichtlinien der DGPT (AWRL) an einem von der DGPT anerkannten Institut bzw. einen diesem gleichwerten Abschluss entsprechend den AWRL oder eine mit einer entsprechenden Aus-/Weiterbildung nachweisbar erworbene volle Fachmitgliedschaft entsprechende Form der Mitgliedschaft in einer mit der DGPT kooperierenden Fachgesellschaft (DPV, DPG, DGAP, DGIP) voraus. Diese Vorgaben gelten gleichermaßen für Psychologische Psychotherapeuten/Psychologische Psychotherapeutinnen, Ärzte/Ärztinnen sowie Absolventen/Absolventinnen eines anderen Studienganges. Es gibt konkret fünf verschiedene Wege ordentliches Mitglied der DGPT zu werden. Einzelheiten dazu finden Sie hier.
Aufnahmeantrag auf ordentliche Mitgliedschaft in der DGPT bei Aus-/Weiterbildung an einem von der DGPT anerkannten Institut mit nachgewiesenem Institutsabschluss nach den AWRL der DGPT
Sollten Sie bei Aus-/Weiterbildung an einem von der DGPT anerkannten Institut keinen Institutsabschluss nach den AWRL der DGPT nachweisen können oder Ihre Aus-/Weiterbildung an einem nicht von der DGPT anerkannten Institut absolviert haben, verwenden Sie bitte diesen Aufnahmeantrag.
Affiliierte Mitgliedschaft
Wer als Psychologischer Psychotherapeut/ Psychologische Psychotherapeut:in, Arzt/Ärztin oder Absolvent:in eines anderen Studienganges eine psychoanalytische oder tiefenpsychologisch fundierte psychotherapeutische Aus-/Weiterbildung absolviert hat, die nicht den Kriterien für eine ordentliches Mitgliedschaft nach der Satzung der DGPT und den AWRL entspricht, hat die Möglichkeit eine affiliierte Mitgliedschaft zu erwerben. Bei Aus-/Weiterbildung in Deutschland sind der DGPT bei Antragstellung mindestens zwei Voten von DGPT-Mitgliedern einzureichen, die ein Aufnahme in die DGPT befürworten. Zudem hat die Bewerberin/der Bewerber gegenüber der DGPT nachzuweisen, dass Selbsterfahrung und Supervision ihrer/seiner abgeschlossenen Aus-/Weiterbildung überwiegend bei ordentlichen Mitgliedern der DGPT oder bei Mitgliedern der mit ihr kooperierenden Fachgesellschaften absolviert wurde. Der Aufnahmeausschuss der DGPT prüft die Erfüllung der Kriterien. Liegen diese vor, bestätigt er diese durch ein Votum.
Sollte die psychoanalytische oder tiefenpsychologisch fundierte psychotherapeutische Aus-/Weiterbildung zudem an einem Institut außerhalb der DGPT-Institute bzw. im Ausland erfolgt sein, muss zudem die formale und inhaltliche Vergleichbarkeit dieser mit den AWRL der DGPT nachgewiesen werden. Nachgewiesen werden soll in diesem Fall zudem eine Mitgliedschaft – mindestens eine Form der außerordentlichen Mitgliedschaft – in einem von der DGPT anerkannten Institut, soweit dieses rechtlich als Mitgliederinstitut organisiert ist, oder eine andere von der DGPT anerkannte Form der Anbindung an einem von der DGPT anerkannten Institut.
Aufnahmeantrag auf affiliierte Mitgliedschaft in der DGPT bei Aus-/Weiterbildung an einem nicht von der DGPT anerkannten Institut in Deutschland bzw. Aus-/Weiterbildung im Ausland
Außerordentliche Mitgliedschaft
Wer sich aktuell in Aus- bzw. Weiterbildung nach den Vorgaben der AWRL der DGPT an einem von der DGPT anerkannten Institut befindet, kann außerordentliches Mitglied werden. Bis zur Absolvierung der Zwischenprüfung ist die außerordentliche Mitgliedschaft beitragsfrei. Die Mitgliedschaft erlischt, wenn die Aus- bzw. Weiterbildung nach den Vorgaben der AWRL der DGPT an einem von der DGPT anerkannten Institut nicht beendet bzw. abgebrochen wird.
Aufnahmeantrag auf außerordentliche Mitgliedschaft vor absolvierter Zwischenprüfung bei Aus-/Weiterbildung an einem von der DGPT anerkannten Institut nach den AWRL der DGPT
Aufnahmeantrag auf außerordentliche Mitgliedschaft nach absolvierter Zwischenprüfung bei Aus-/Weiterbildung an einem von der DGPT anerkannten Institut nach den AWRL der DGPT
Die Anträge können mit dem Programm Adobe Acrobat direkt ausgefüllt und dann nebst Anlagen eingescannt per E-Mail oder per Post an die Geschäftsstelle der DGPT übersandt werden.