GOÄ/ GOP
Aktuelle Abrechnungsempfehlungen in der privatpsychotherapeutischen Versorgung ab dem 01.07.2024
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (nach anfänglichem Zögern inzwischen auch die Beihilfeträger von Schleswig-Holstein und Hamburg) Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart, die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten sind.
Hintergrund dafür ist, dass seit 1996 das psychotherapeutische Leistungsspektrum der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der daraus abgeleiteten Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und ihre Bewertungen nicht mehr angepasst wurden und sich eine moderne psychotherapeutische Versorgung damit aktuell nicht mehr adäquat abbilden lässt. Hinzu kommt, dass die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen nach der GOÄ/GOP inzwischen die für gesetzlich Krankenversicherte deutlich unterschreitet.
Sinn und Zweck der ab 01.07.2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen ist es, bis zum Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privatpsychotherapie zu verbessern.
Die ab 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern finden Sie hier.
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