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elektronische Patientenakte

Allgemeines

Ab Januar 2025 stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte elektronische Krankenakte. Wünscht eine krankenversicherte Person keine Einrichtung einer elektronischen Versichertenakte kann sie der Einrichtung auf verschiedenem Weg widersprechen. Darüber hinaus gibt es für Versicherte mit elektronischer Patientenakte verschiedenen Möglichkeiten, den Zugriff auf die elektronische Patienakte durch Behandelnde zu unterbinden oder zu beenden.

Psychotherapeut:innen sind zur Befüllung der elektronischen Patientenakte mit Befundberichten gesetzlich verpflichtet, sofern die behandelte Person dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Diese Verpflichtung zur Befüllung erstreckt sich nicht auf die Behandlungsdokumentation, außer die behandelte Person wünscht deren Aufnahme in die elektronische Patientenakte ausdrücklich. In diesem Zusammenhang wurde für den psychotherapeutischen Bereich eine Aufklärungspflicht über das Widerspruchsrecht gegenüber den Patient:innen etabliert. Die psychotherapeutische Praxis ist verpflichtet, den ggf. erfolgten Widerspruch gegen die Befüllung der elektronischen Patientenakte in der Behandlungsdokumentation zu protokollieren.

Ziel der Einrichtung der elektronischen Patientenakte ist die Verbesserung des Austauschs von Behandlungsdaten zwischen den eizelnen behandelnden Leistungserbringern und damit die koordinierte und verbesserte Versorgung der Patient:innen.

Einrichtung der elektronischen Patientenakte

Informationsveranstaltungen

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) führt drei digitale Informationsveranstaltungen durch.

26. November 2024 // 22. Januar 2025 // 24. Januar 2025

  • Wie funktioniert die elektronische Patientenakte? 
  • Welchen Nutzen hat die elektronische Patientenakte für die Patient:innen-Versorgung?
  • Welche Pflichten ergeben sich hieraus für Psychotherapeut:innen?

Eine Anmeldung ist unter folgendem Link möglich: https://www.bptk.de/neuigkeiten/neu-online-informationsveranstaltung-zur-e-pa/

Service für unsere Mitglieder

Informationen zu der Aufklärungspflicht durch Psychotherapeut:innen, ein Merkblatt zur elektronischen Patientakte und einen Formular-Vordruck für die Behandlungsdokumentation finden Sie in Kürze hier.