Stellungnahme von Psychotherapieverbänden zum Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Vor kurzem haben wir Sie über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (Stellungnahme 14.07.2026) informiert. Davor hatten wir Sie über den Inhalt des vom Bundestag geplanten Entschließungsantrags der Regierungsfraktionen (s. hierzu DGPT-Stellungnahme vom 09.07.2026) in Kenntnis gesetzt.
Einer dazu verfassten Stellungnahmen vieler Verbände ist die DGPT beigetreten, obgleich nicht alle unsere Punkte sich dort widerspiegelten. Aber die Darstellung eines gemeinsamen Handelns erschien uns vorrangig. Die Stellungnahme finden Sie hier.
Trotzdem bleiben wir dabei, dass das beschlossene Ende der extrabudgetären Vergütung ein Fehler war. Auch wird die jetzt geplante Feststellung der Behandlungsleistungen bei dringlichen Fällen (die wieder extrabudgetär vergütet werden sollen) eine Gratwanderung darstellen, da es nun darauf ankommt festzulegen, wer in welchem Fall diese Feststellung trifft. Wir sind mit anderen Verbänden der festen Überzeugung, dass es sachgerecht ist, wenn diese Feststellung im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde erfolgt.