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Stellungnahme der DGPT zu Änderungsanträgen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 05.07.2026

09.07.2026 - Stellungnahme

Der DGPT wurden die Änderungsanträge der Bundesregierung vom 05.07.2026 zum aktuellen Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bekannt. Danach beabsichtigt die Bundesregierung offensichtlich nunmehr, die definitive Rückführung der extrabudgetär vergüteten ärztlichen Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), und damit die „harte“ Budgetierung der ambulanten psychotherapeutischen Leistungen. Nur am 31.12.2026 noch nicht abgeschlossene Behandlungen mit antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen sollen davon ausgenommen werden. In der Zukunft soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung eine extrabudgetäre Vergütung - wie sie bislang für die antrags- und genehmigungspflichtigen Leistungen und die probatorischen Sitzungen gilt – nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich sein (§ 87d (neu) SGB V). Zudem soll die in § 87 Abs. 2c S. 8 SGB V enthaltene Vorgabe für die Angemessenheit der Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen je Zeiteinheit gestrichen werden. Die DGPT fordert die Bundesregierung und die Mitglieder des Bundestages mit Ihrer heutigen Stellungnahme auf, die existierenden Änderungsanträge in der vorliegenden Form nicht umzusetzen bzw. nicht zu beschließen.

Die DGPT unterstützt zudem nachdrücklich die heute veröffentlichte Gemeinsame Erklärung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und aller Landespsychotherapeutenkammern "Gründlichkeit vor Schnelligkeit: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nacharbeiten!", in der gefordert wird, auf eine Beschlussfassung im Bundestag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli zu verzichten und sich mehr Zeit zu nehmen für die Beschlussfassung dieses Gesetzes, das zu absehbaren einschneidenden Änderungen für die gesamte Gesundheitsversorgung in Deutschland führen wird.

Stellungnahme der DGPT zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) des Bundesministeriums für Gesundheit