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Resolution verabschiedet vom 41. DPT

Verfahrens- und Praxisbezug in Studium und Approbationsprüfung sicherstellen

Unter Mitwirkung der DGPT wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten, die Psychotherapeutische Prüfung muss den Kompetenzerwerb für die Praxis weiterhin abbilden.

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