Neue Abrechnungsempfehlungen für privatpsychotherapeutische Leistungen ab 1. Juli 2024
Wir möchten Sie heute über neue Abrechnungsempfehlungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ informieren, die zwischen Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) konsentiert wurden. Den genauen Wortlaut der Abrechnungsempfehlungen können Sie über den folgenden Link downloaden:
Abrechnungsempfehlungen
Psychotherapeutische Leistungen nach GOÄ werden bekanntermaßen derzeit in vielen Fällen schlechter vergütet als bei einer Abrechnung im GKV-Bereich. Grund hierfür ist, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOP) stark veraltet ist und eine Novellierung der GOÄ (GOP) sich weiterhin verzögert. Die neuen Abrechnungsempfehlungen sollen bis zur Novellierung der GOÄ (GOP) zu einer künftig angemesseneren Vergütung der psychotherapeutischen Kernleistungen nach GOÄ (GOP) beitragen. Dabei werden in den Abrechnungsempfehlungen nicht bereits in die GOÄ aufgenommene Leistungen einfach höher bewertet, sondern es werden vielmehr insgesamt 16 „neue“ psychotherapeutische Leistungen definiert. Die an ihrer Konzipierung Beteiligten haben insoweit Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und diese mit den 16 neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen diese Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.
Konkret beinhalten die Abrechnungsempfehlungen
- vier neue psychotherapeutische Leistungen übernommen aus dem EBM
- fünf neue diagnostische Leistungen, teils von bestehenden psychiatrischen Leistungen abgeleitet
- vier neue Kurzinterventionen und Beratungsleistungen (nicht zeitgebunden), teils von bestehenden psychiatrischen Leistungen abgeleitet
- eine neue zeitgebundene Leistung zum Gutachterantragsverfahren sowie
- zwei Klarstellungen gelebter Analogabrechnungspraxis.
Die Vereinbarung der Abrechnungsempfehlungen ist sehr kurzfristig zustande gekommen. Die PKV und Beihilfeträger sind bereit, auf dieser Basis bereits ab dem 1. Juli 2024 psychotherapeutische Leistungen deutlich besser zu vergüten. Bitten beachten Sie, dass die Abrechnungsempfehlungen nicht für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein gelten, da deren Beihilfeträger in den Verhandlungen nicht vertreten wurden.
Wir bitten Sie daher bereits ab dem 01.07.2024 um Beachtung und Anwendung dieser neuer Abrechnungsempfehlungen.
Weitere Informationen zu den Abrechnungsempfehlungen entnehmen Sie bitte den aktuellen Pressemeldungen der Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie sich über die folgenden Links ansehen und downloaden können:
Pressemeldung Bundesärztekammer
Pressemeldung Bundespsychotherapeutenkammer
Seitens der DGPT wird selbstverständlich das grundsätzliche Ansinnen einer Verbesserung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ (GOP) sehr begrüßt, es wird jedoch als kritisch angesehen, dass die neuen Abrechnungsempfehlungen lediglich auf eine Verbesserung der Vergütung für durchgeführte kurzzeitige Behandlungen fokussiert sind. Eine ausführliche Betrachtung der neu eingeführten Leistungen und deren potentiellen Auswirkungen werden Sie dem kommenden Mitglieder-Rundschreiben entnehmen können.