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Bundestagspetition gegen Honorarkürzungen veröffentlicht

30.04.2026 – Informationen zur Petition

Bundestagspetition „Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“ vom 22.3.2026 (ID 196912)

Die Bundestagspetition „Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“ ist seit dem 28. April veröffentlicht. Mit großer Geschwindigkeit wurden über 73.000 Zeichnungen (30.4.2026) erreicht, d. h. die Petition hat längst das Quorum erreicht und es wird zur Anhörung kommen. 

Klicken Sie hier, um zur Petition zu gelangen

Petitionstext und Begründung

Petitionstext: „Mit der Petition wird gefordert, zu prüfen und geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Anpassungen der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen und eine bedarfsgerechte, wirtschaftlich tragfähige Versorgung gewährleistet bleibt.“

Begründung der Petition: „Die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist seit Jahren durch eine hohe Nachfrage und erhebliche Wartezeiten geprägt. Für viele Patientinnen und Patienten bedeutet dies eine monatelange Verzögerung dringend benötigter Behandlung. 
Gleichzeitig stoßen aktuelle Entwicklungen im Bereich der Vergütungsanpassungen für psychotherapeutische Leistungen auf breite öffentliche Aufmerksamkeit. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben ihren Unmut bereits über öffentliche Petitionsplattformen zum Ausdruck gebracht. Dies unterstreicht die gesellschaftliche Relevanz und Dringlichkeit des Themas.

Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, das Anliegen auch in den parlamentarischen Raum zu überführen. Denn unabhängig von den konkreten Mechanismen der Vergütungsfestsetzung im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung besteht eine übergeordnete Verantwortung des Gesetzgebers für die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung.

Eine Absenkung oder strukturell unzureichende Vergütung kann die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen beeinträchtigen und mittelbar zu einer Reduktion des Behandlungsangebots führen. In einem bereits angespannten Versorgungssystem besteht die Gefahr, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert wird.

Aus Patientensicht ist dies besonders kritisch. Auch ich habe erst nach längerer Suche einen Therapieplatz erhalten. Diese Erfahrung verdeutlicht, dass die bestehenden Kapazitäten bereits heute an ihre Grenzen stoßen.

Der Anspruch auf Krankenbehandlung gemäß § 27 SGB V sowie der Sicherstellungsauftrag nach § 75 SGB V verpflichten die zuständigen Akteure, eine ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Darüber hinaus ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz die staatliche Schutzpflicht für die körperliche und psychische Unversehrtheit.

Vor diesem Hintergrund sollte der Deutsche Bundestag prüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ausreichend sind, um negative Auswirkungen von Vergütungsanpassungen auf die Versorgungssituation wirksam zu verhindern, und gegebenenfalls nachsteuern.“

Wer die Petition eingereicht hat, ist derzeit nicht öffentlich. In den Tagen nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden offenbar mehrere Petitionen zu diesem Thema eingereicht. Der Petitionsausschuss des Bundestags wählt in solchen Fällen eine einzelne Petition aus, die mit den anderen zusammengefasst wird. 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.